| Im Namen des Volkes | |||
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Liebe Tierfreunde, wer selbst ein Tier besitzt, egal ob Pferd, Hund, Katze oder nur Maus, trägt die volle Verantwortung für sein Tier.Sie als Tierhalter müssen sich bewusst sein, dass ein Tier ein zusätzliches Risiko im Leben des Halters darstellt und Schaden sowohl an einer Person oder an einer Sache verursachen kann. Sicherlich kann man durch eine Haftpflichtversicherung einen Großteil von Schadensfällen abdecken, aber es kommt natürlich immer auf die jeweilige Situation an, ob es auch ein Fall für die Versicherung ist. Unzählige Fälle im Zusammenhang mit Tieren beschäftigen unsere Justiz, ob ausgebrochene Pferde auf die Autobahn laufen und Unfälle verursachen oder nur die harmlose Strumpfbandnatter aus dem Terrarium entwischt ist, den Nachbarn erschreckte und diesen veranlasste ein Polizei Großaufgebot anzufordern. Jedoch nicht immer ist die Schuldfrage eindeutig. Zum Beispiel ein Spaziergänger der einen angeleinten Hund streicheln will und von diesem gebissen wird. Hat der Hundehalter seine Aufsichtspflicht verletzt, weil er seinen Hund noch zusätzlich einen Maulkorb anlegen hätte müssen, oder ist der Spaziergänger selbst schuld, weil er es ja war, der den angeleinten Hund streicheln wollte? Es gibt mittlerweile ein Vielzahl von Urteilen, Aktenzeichen und Verordnungen. Wir möchten nachstehend sowohl bestehende Verordnungen als auch relevante Vorgänge publizieren, um Ihnen eine kleine juristische Orientierungshilfe zu geben. Diese sind aus Diskussionsforen, als Information von anderen Tierschutzorganisationen oder aus der lokalen Tagespresse bunt zusammengestellt. Wir weisen deshalb ausdrücklich darauf hin, dass alle Beiträge unverbindlich sind und von uns jede Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit oder Aktualität ausgeschlossen wird. |
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